Wohneigentumsanlagen
Das Angebot beinhaltet die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage. Die Verwaltung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, d. h. der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Abschnitt Sondereigentum (Mietsonderverwaltung).
Wir übernehmen für Sie die
- allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
- juristische Verwaltung
- Finanz- und Vermögensverwaltung
- Technische Verwaltung
1. Allgemeine kaufmännische Verwaltung
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlung.
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten.
- Durchführung/ Durchsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer.
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung.
- Aufbewahrung/ Archivierung von Verwaltungsunterlagen.
2. Juristische Verwaltung
- Abschluss, Änderung und Beendigung, insbesondere Kündigung aller zur laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge.
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer.
- Rechtliche Betreuung der Wohnungseigentümer, sofern gesetzlich zulässig, Beratung über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren und ggf. Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
3. Finanz- und Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Wirtschaftsplan und Einziehung von Beiträgen
- Rechnungswesen
- Jahresabrechnung und Rechnungslegung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
4. Technische Verwaltung
- Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen.
- Durchführung baulicher Veränderungen (Um- und Ausbauten, Modernisierungen etc.).
- Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.
- Sonstige technische Verwaltungsleistungen.
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